Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

18. 04. 2011

AHRENDT: FDP-Bundestagsfraktion beharrt auf "NEIN" zur Vorratsdatenspeicherung

BERLIN. Zur heutigen Präsentation des Berichts zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten durch die EU-Kommission erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:

Mit der FDP-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben. Daran ändert auch der von der EU-Kommission vorgelegte Bericht nichts. Die in dem Bericht genannten Gründe für die vermeintliche Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung sind nicht überzeugend. Tatsache ist, dass die Masse der abgefragten Vorratsdaten in keinem Verhältnis zu der tatsächlich erzielten Erfolgsquote stehen.

Bei der Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung stellt sich eine entscheidende Frage: Kann die Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat einen Beitrag zur Strafverfolgung leisten? Ein wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems ist die Aufklärungsquote. Wie eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zeigt, hat die Vorratsdatenspeicherung nirgendwo in Europa zu einer höheren Aufklärungsquote der Strafverfolgungsbehörden geführt. Damit haben die Bürger nur mehr Eingriffe in ihre Freiheitsrechte erfahren, dafür aber nicht mehr Sicherheitsgewinn. Das ist ein schlechter Deal.

Die EU-Kommission hat angekündigt, die vom Bundesverfassungsgericht gerügten rechtlichen Aspekte bei der geplanten Überarbeitung des Richtlinienvorschlags zu berücksichtigen. Die hohen deutschen Datenschutzstandards müssen also der Maßstab sein. Trotz der Umsetzungspflicht wäre es sinnlos, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, bevor die Richtlinie nicht generalüberholt wird.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
375-Ahrendt-Vorratsdatenspeicherung.pdf (2011-04-18, 134.23 KB)


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